AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma
Henning Marketing, Gustav-Wagner Straße 11, 72760 Reutlingen (Verwender) –
nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann,
wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute
im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die
Leistungen des Anbieters ausschließlich zur gewerblichen Verwendung bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum
Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
(5) Grammatikalische Formen sind wertungsfrei.
(6) Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit dies für
den Kunden nicht unzumutbar ist. Der Kunde wird vom Anbieter über die beabsichtigte
Änderung mit einer Frist von vier Wochen im Voraus in Textform benachrichtigt.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach
Benachrichtigung, haben die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt den
bisherigen ab dem Änderungsdatum zwischen den Parteien Geltung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere zur Mitarbeitergewinnung mit
Mitteln des Online- und Social Media – Marketings. Die Dienste werden entweder als
Projekt, dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen
Terminen erbracht.
(2) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich
ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters,
nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen
Medien. Im Angebot nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Insbesondere sind Design, Werbetexte, Fotos und Videos sowie die Realisierung eines
automatisierten Bewerbungs-/Erstgespräch-Leitsystems nur im Falle der Nennung im
Angebot geschuldet. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur
bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich
geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten
Person besteht nicht.
(4) Es kann vorkommen, dass vom Kunden genutzte soziale Netzwerke und Plattformen
wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Tiktok von sich aus Werbekampagnen, die der
Anbieter für den Kunden erstellt hat, ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder
dauerhaft einstellen. Gleiches gilt für die mögliche temporäre oder dauerhafte
Sperrung von Accounts, Werbekonten oder des Business Managers des Kunden durch
diese Plattformen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf solche Entscheidungen der
Plattformen und trägt keine Verantwortung hierfür. Er behält insoweit in jedem Fall den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen
nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter
Umsatzzahlen oder Kennzahlen (z. B. Anzahl von Bewerbern, Einstellungen oder
sonstigen sog. „Leads“). Des Weiteren haftet der Anbieter nicht, sofern Mitarbeiter des
Kunden, die in Videoproduktionen mitwirken, die im Rahmen der Zusammenarbeit
vom Anbieter erstellt werden, ihre Zustimmung zur Bildnutzung widerrufen.
(6) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind
diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn
das der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist. Termine werden nur digital
(z. B. per Videokonferenz) durchgeführt, sofern die Umstände keine Anwesenheit vor
Ort verlangen wie gegebenenfalls bei Foto- oder Videoaufnahmen.
(7) Fristen für die Erbringung der Leistung durch den Anbieter beginnen frühestens,
nachdem der Kunde die vereinbarte Vergütung geleistet und alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.
(8) Zusätzliche Kosten für Leistungen, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen,
werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt
der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf, sondern der Kunde
beauftragt und vergütet solche Leistungen selbst oder lässt sie in seinem Namen und
für seine Rechnung vom Anbieter beauftragen. Zum Beispiel betrifft dies
gegebenenfalls Medien- und Softwarelizenzen (z. B. Stockfotos, SAAS-Tools,
Datensicherung, Website-Plugins), Audio- und Videoproduktion, Übersetzungen, SEO-
Dienstleistungen, Domainregistrierung und Hosting, bezahlte Werbeschaltungen
(Ads), Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen und sonstige
vergleichbare Leistungen Dritter. Der Kunde bestimmt insofern selbst das Budget der
Werbekosten; diese werden zwischen dem Kunden und dem Dritten unmittelbar
abgerechnet und ausgeglichen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(9) Der Anbieter kann seine Leistungen inhaltlich im gesetzlichen Rahmen des § 315 BGB
bestimmen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur
ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide
über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die
Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in
einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen
werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten
Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die
Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch
abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des
Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in
Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal
übersendet. Bindend für den Kunden ist auch die Bestätigung eines Gesprächsinhaltes
in Textform durch den Anbieter, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen
widerspricht, nachdem ihm die Bestätigung zugegangen ist.
(4) Da der Anbieter keine Verträge mit Verbrauchern, sondern mit Unternehmern schließt,
steht dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 4 Vergütung, Abnahme
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des
Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern
diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner
Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(5) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde
die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter verhindert oder
verzögert, etwa durch unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen (z. B.
fehlende Freigaben, Informationen, Texten oder Medien) und die Versäumung von
Fristen. Etwaige ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(1) Sofern Leistungen des Anbieters der Abnahme bedürfen, ist der Kunde nach deren
Fertigstellung und Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden innerhalb von 5
Werktagen zu ihrer Abnahme in Textform verpflichtet, sofern die Leistungen den
vertraglichen Spezifikationen entsprechen.
(2) Der Anbieter kann dem Kunden jederzeit Teilleistungen zur vorgezogenen Teilabnahme
vorlegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung
zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. Prototypen)
entspricht. Einmal abgenommene Teilleistungen können vom Kunden später nicht
mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände
vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt
und richtet sich ausschließlich nach dem angenommenen Angebot und diesen AGB.
(3) Die vom Kunden abzunehmenden (Teil-) Leistungen des Anbieters gelten auch dann als
abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters nicht innerhalb
von 5 Werktagen schriftlich zur Abnahme der entsprechenden (Teil-) Leistung erklärt.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei
denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei
Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen,
kann der Anbieter vom Kunden verlangen, eine fertiggestellte Teilleistung
abzunehmen.
(3) Im Falle von vereinbarter Zahlung per Lastschrift teilt der Kunde dem Anbieter eine
SEPA-fähige Bankverbindung mit. Hierdurch wird der Anbieter berechtigt, die
Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu
belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert
(bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B.
in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB)
erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag
(„Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des
Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der
Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden
verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem
Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für
weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(4) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine
Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach
Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu erstatten.
(5) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor
Vertragsschluss zugänglich sind.
(6) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden
unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem
jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter
Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem
Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein
Verschulden trifft.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der
jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine
Vertragspartei.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner
Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine
Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag
ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den
Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die optimale Erbringung der Dienstleistung
notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und
die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt
werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst
während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
(5) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass
er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen
erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde
verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(6) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der
Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten
Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan
(Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und
Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich
die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter
berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen
und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund
Annahmeverzug bleiben unberührt.
(7) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen
Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und
gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(8) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche
Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das
Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich
verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse
erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme
dauerhaft zu überwachen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die
Ausführung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages einzustellen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der
Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses
Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch
unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger
Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner
haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und
für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze
1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung
des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen
darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung
begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird
der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem
Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im
Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter
kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen
einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit
mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der
Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis
zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Sofern eine automatische Verlängerung nicht ausgeschlossen ist, verlängert sich die
Zusammenarbeit jeweils um einen weiteren Zeitraum mit der Länge der ablaufenden
Vertragslaufzeit, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten
Frist, mindestens aber mit einer Frist von zwei Monaten, gekündigt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(5) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
§ 10 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen
erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken,
Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters
sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte
des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich
urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom
Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das
Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige
Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern
dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und
dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe der geschützten Werke an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur
Weitergabe ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass
diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 11 Inhalte und Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene
Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und
Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt
den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der
entstehenden Kosten frei. Ebenso trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die
Inhalte nicht gegen das Recht verstoßen (zum Beispiel bezüglich gewerblicher
Schutzrechte, Jugendschutz, Datenschutz, Strafrecht, Persönlichkeitsrecht u. a.); der
Anbieter ist insoweit nicht zur Prüfung der Inhalte des Kunden verpflichtet.
(3) Es wird klargestellt, dass der Anbieter im Rahmen der zu erbringenden Leistungen
sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden
uneingeschränkt nutzen darf, es sei denn, die Parteien haben es ausdrücklich
ausgeschlossen.
(4) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des
Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den
Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den
Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die
der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von
Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(5) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils
erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.
Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der
anderen Partei einzuholen.
(6) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht
vereinbart.
(7) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im
Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass
die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit
dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber
Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine
Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die
Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu
offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der
Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlunge
gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen
Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner
Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über
die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des
Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der
jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung
unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich
oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige,
unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob
durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und
Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 13 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail,
Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine
Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter
entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu
übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in
elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-
Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des
Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: März 2025
Kontakt
Henning Marketing
Gustav-Wagner-Str. 11, 72760 Reutlingen
info@henning-marketing.de
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